Update zur BAFA-Förderung: Anpassung der Förderungen für Energieberatung ab dem 07. August 2024
Die Förderung der BAFA für Energieberatungen, insbesondere für den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wird ab dem 7. August 2024 verringert. Diese Anpassung hat Auswirkungen auf zahlreiche Hauseigentümer, die an einer energetischen Sanierung ihrer Immobilien interessiert sind. In diesem Blogbeitrag finden Sie umfassende Informationen zu den neuen Fördersätzen und erfahren, warum es trotz der Kürzung weiterhin sinnvoll ist, einen Sanierungsfahrplan zu beantragen.
Welche Fördersätze gelten ab dem 07.08.2024?
Aufgrund der hohen Nachfrage hat das BAFA die Fördersätze für Energieberatungen angepasst. Die neuen Bedingungen sind wie folgt:
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Ein- und Zweifamilienhäuser: 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro (vorher 80 Prozent).
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Mehrfamilienhäuser (ab drei Wohneinheiten): 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 850 Euro.
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Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung.
Diese Änderungen gelten ab dem 7. August 2024 und werden durch eine Änderungsbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Was passiert mit dem iSFP-Bonus?
Es ist wichtig zu beachten, dass der sogenannte iSFP-Bonus weiterhin verfügbar bleibt. Dieser Bonus bietet eine zusätzliche Förderung von 5 Prozent im Rahmen der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen. Er wird gewährt, wenn eine Maßnahme aus dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umgesetzt wird.
Zuschüsse und iSFP-Bonus
MAßNAHME | ZUSCHUSS IN PROZENT | iSFP-BONUS IN PROZENT |
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Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich einschließlich Austausch von Heizungspumpen) | 15 | +5 |
Anlagentechnik (bspw. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung) | 15 | +5 |
Maßnahmen an der Gebäudehülle (bspw. Dämmung Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern) | 15 | +5 |
Zuschüsse bis zum 06.08. und danach
Wohneinheiten | Zuschuss bis 06 AUG 2024 | Zuschuss ab 07 AUG 2024 |
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1-2 Wohneinheiten | 1.300€ | 650€ |
Mehr als 2 Wohneinheiten | 1.700€ | 850€ |
Warum Sie trotzdem noch stark von einem Sanierungsfahrplan profitieren?
Auch mit den reduzierten Fördersätzen bleibt die Beantragung eines individuellen Sanierungsfahrplans eine lohnende Investition. Hier sind die wichtigsten Gründe:
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Einsparpotenziale identifizieren: Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen die energetischen Schwachstellen Ihres Gebäudes auf und hilft, diese gezielt zu beheben. Langfristig sparen Sie dadurch erheblich bei den Energiekosten.
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Erhöhung des Immobilienwerts: Durch die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan verbessern Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes, was dessen Marktwert steigert – ideal für den Verkauf oder die Vermietung.
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Beitrag zum Klimaschutz: Energetische Sanierungen reduzieren den CO2-Ausstoß und tragen somit zum Umweltschutz und zur Erreichung der Klimaziele bei.
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Kompetente Beratung: Qualifizierte Energieberater bieten unabhängige, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sanierungsprojekte und garantieren eine objektive Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
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Langfristige Förderung: Trotz der Kürzung bleibt die BAFA-Förderung eine finanzielle Unterstützung, die die Kosten der Energieberatung senkt. Der iSFP-Bonus bietet zusätzlich Anreize zur Umsetzung der Maßnahmen.
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Steigerung des Wohnkomforts: Energetische Sanierungen verbessern nicht nur die Effizienz, sondern auch den Wohnkomfort durch bessere Dämmung, moderne Heizsysteme und effiziente Lüftungstechniken, die das Raumklima angenehmer machen und die Lebensqualität erhöhen.
