Leistungen
Unser individueller Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen die energetischen Sanierungspotenziale Ihres Gebäudes und dient als Grundlage für alle weiteren Schritte. Durch die Analyse des Energieverbrauchs und der Verlustquellen entwickeln wir maßgeschneiderte Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Unsere Heizlastberechnung bestimmt den genauen Wärmebedarf, was für die Auswahl der passenden Heizungsgröße und den hydraulischen Abgleich entscheidend ist. Die professionelle Baubegleitung sorgt dafür, dass alle Arbeiten korrekt ausgeführt werden und die Qualität gesichert ist, wodurch Zeit und Geld gespart werden.
Der Bedarfsenergieausweis gibt den berechneten Energiebedarf an und hilft, den Energieverbrauch besser zu verstehen, während der Verbrauchsenergieausweis den tatsächlichen Verbrauch darstellt und zur CO2-Reduktion beiträgt. Wir unterstützen bei der Beantragung von Fördergeldern, indem wir passende Programme identifizieren und den Antrag stellen. Unsere Energieberater übernehmen die Erstellung der notwendigen Dokumente und koordinieren den gesamten Prozess, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren und die Erfolgsaussichten zu maximieren.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird im Rahmen der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) über einen Zuschuss finanziell unterstützt.
Höhe der Förderung für die Energieberatung
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80% des förderfähigen Beratungshonorars jedoch maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
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80% des förderfähigen Beratungshonorars jedoch maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
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zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer WEG-Versammlung
Der hydraulische Abgleich wird zur Optimierung von Heizungsanlagen verwendet. Nur mit Hilfe eines hydraulischen Abgleichs, fließen durch die Heizkörper die tatsächlich erforderliche Warmwassermenge durch. Hierdurch kann der Energieverbrauch um bis zu 15 % gesenkt werden
Aber warum ist das so? Oftmals gelangt, durch nicht oder falsch eingestellte Heizkörper, zu viel warmes Wasser in die Heizkörper mit der geringeren Entfernung zum Heizkessel. Folglich werden die Heizkörper mit der größeren Entfernung zum Heizkessel unterversorgt. Während die einen Heizköper zu warm werden, erreichen die anderen nicht die gewünschte Temperatur. Durch einen hydraulischen Abgleich sollte sollte in diesem Fall die Anlage optimal einstellt werden
Wenn einzelne Teile der Heizanlage ausgetauscht werden oder sich der Energiebedarf des Hauses, etwa durch eine Modernisierung wie ein Fenstertausch zum Beispiel, verändert, sollte die Heizanlage erneut hydraulisch Abgeglichen werden.
Die Förderung für den hydraulischen Abgleich beträgt 15 % durch die „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“, auch bekannt als BAFA. Wenn die Maßnahme zusammen mit einem individuellem Sanierungsfahrplan beantragt wird, wird die Förderung auf 20 % der Investitionskosten angehoben.
Die Gebäudehüllen werden heutzutage aufgrund der vorgeschriebenen energiesparenden Bauweisen sowohl bei Bestandsgebäuden als auch bei Neubauten immer dichter. Dies hat das Potenzial, die Energieeffizienz erheblich zu steigern, aber es hat negative Auswirkungen auf den Luftaustausch im gesamten Gebäude. Damit der Feuchteschutz sichergestellt ist, wird in einem Lüftungkonzept gemäß DIN 1946-6 die minimale Luftwechselrate festgelegt. Um Feuchteschäden am Gebäude zu verhindern, muss der Luftwechsel auch dann nutzerunabhängig funktionieren, wenn die Bewohner nicht anwesend sind. Da sich jede Veränderung der thermischen Gebäudehülle auf das Lüftungsverhältnis auswirkt, ist in den nachfolgenden Fällen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 gesetzlich vorgeschrieben.
Laut Definition muss genau dann ein Lüftungskonzept vorliegen, wenn
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es sich um einen Neubau handelt.
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mehr als 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden.
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mehr als 1/3 der gesamten Dachfläche neu gedämmt wird.
Der Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen inklusive Wärme-/Kälterrückgewinnung wird zur Zeit von der BAFA mit 15 % gefördert. Wenn die Maßnahme zusammen mit einem individuellem Sanierungsfahrplan beantragt wird, wird die Förderung auf 20 % der Investitionskosten angehoben.
