top of page

Förderungen auf einen Blick

Förderungen des Heizungstausches

​Erhalten Sie 30 bis 70 Prozent Zuschuss für den Einbau klimafreundicher Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien und Anlagen zur Heizungsunterstützung, inklusive Anschlüssen an Gebäude- oder Wärmenetze.

  • 30% Grundförderung für alle

  • 30% einkommensabhängiger Bonus (bis 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen)

  • 20% Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen (gültig bis 2028, danach alle zwei Jahre um 3% reduziert)

  • 5% Effizienzbonus für Wärmepumpen mit bestimmten Wärmequellen

  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für besonders effiziente Biomasseheizungen

Die Boni sind kombinierbar bis zu 70% Gesamtförderung. 

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen

  • 15% Zuschuss für Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dach, Decken, Böden)

  • 15% für Erneuerung von Fenstern, Außentüren und -toren

  • 15% für sommerlichen Wärmeschutz mit optimalem Tageslichteinfall

  • 15% für raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- /Kälterückgewinnung

  • 15% für digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Smart Home)

  • 15% für Heizungsoptimierung, z.B. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen

  • zusätzlich 5% (iSFP-Bonus) bei vorhandenem individuellen Sanierungsfahrplan (ausgenommen Heizungen)

Ergänzungskredit

Ergänzend zu den Zuschüssen gibt es einen zinsverbilligten KfW-Ergänzungskredit für Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Selbstnutzende mit bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr können bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Der Kredit wird nach Förderzusage bei der Hausbank beantragt. 

Grenzen für förderfähige Ausgaben

  • Heizungstausch: bis zu 30.000 Euro

  • Weitere Effizienzmaßnahmen: bis zu 30.000 Euro

  • Mit individuellem Sanierungsfahrplan: max. 60.000 Euro

  • Kombination möglich: bis zu 90.000 Euro pro Jahr/Wohneinheit

Eigenleistung ist möglich, jedoch nur Materialkosten förderfähig, mit Bestätigung durch Energieeffizienz-Experte.

Antragstellung

Dank einer Übergangsregelung können förderfähige Maßnahmen seit dem 29. Dezember 2023 begonnen und der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgereicht werden (nur für KfW-Heizungsförderung). Für die Antragstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen, der von einer Förderzusage abhängig gemacht wird. Diese Regelung gilt für Heizungstausch ab 1. September 2024 und Effizienzmaßnahmen ab 01. Januar 2024.

Antragstart für KfW-Heizungsförderung: Ab 27. Februar 2024 können private Selbstnutzende im Einfamilienhaus Anträge über das KfW-Portal "Meine KfW" stellen. Registrierung ab 1. Februar möglich. Weitere Antragstellergruppen folgen gestaffelt im Verlauf des Jahres 2024.

Förderung von Efficiency Smart Home-Anwendungen

Bis zu 15% der Kosten für Maßnahmen wie Smart Meter, Mess- und Steuerungstechnik werden übernommen.

iSFP-Bonus

 

Erhalten Sie 5% zusätzlichen Förderzuschuss für Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle oder Anlagetechnik, wenn es Teil eines in der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Die Maßahme muss innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP erfolgen. Gilt nicht für Heizungen.

Der erste Schritt: Die Energieberatung

 

Energieberatung ist der erste Schritt zu energieeffizientem Sanieren und erneuerbaren Energien. Lassen Sie sich von qualifizierten Energieeffizienz-Experten beraten. Die Energieberatung für Wohngebäude (EWB) wird über einen Zuschuss finanziell unterstützt und beträgt: 

  • 50% des Honorars, max. 650 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern

  • 50% des Honorars, max. 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten

  • 250 Euro zusätzlich für WEGs bei Erläuterung in Eigentümerversammlung

Fachplanung und Baubegleitung

 

Zusätzliche Förderung von 50% für Fachplanung und Baubegleitung bei investiven Maßnahmen: 

  • Max. 5.000 Euro bei Ein-/Zweifamilienhäusern

  • Max. 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern

  • Insgesamt max. 20.000 Euro pro Zusage

bottom of page